Das Verdener Landgericht hat im Streit um die Orgelmusik aus dem Dom der Stadt die Klage einer Nachbarin auf Unterlassung abgewiesen. Die Frau fühlt sich seit Jahren von der Kirchenmusik massiv gestört. Diese sei zu laut und deprimierend. Das Orgelspiel, vor allem Unterrichtsstunden, ziehe sie regelrecht runter, argumentierte die pensionierte Lehrerin. Der Richter begründete seine Entscheidung damit, dass der Dom das Zentrum des religiösen Lebens sei - es gelte deshalb der Grundsatz der Religionsfreiheit. Zudem sei in der Kirche bereits musiziert worden, als die Frau das Grundstück kaufte. Die gesetzlichen Grenzwerte würden bei der Lautstärke nicht überschritten.
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Quelle: Norddeutscher Rundfunk
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Quelle: Norddeutscher Rundfunk
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